Immer wenn
1. Feststellung von Tatsachen
Beispiel: Feststellung von Maschinenschäden und zugesicherten Fertigungstoleranzen, des Fertigungszustandes, der zugesagten, erforderlichen und tatsächlichen Eigenschaften von Maschinen oder Anlagen
2. Schlussfolgerungen aus Tatsachen
Beispiel: Ursachenermittlung von Toleranzüberschreitungen, Schäden an Bearbeitungsmaschinen, Funktionsmängel von Geräten und Maschinen, Werkzeugen und anderen technischen Einrichtungen
3. Darstellung von Erfahrungssätzen
Beispiel: Technische Machbarkeitsstudien, Feststellung der Herstellungstoleranzen an Baugruppen oder Werkstücken. Bewertung von Maschinen und Anlagen (Unternehmen)
4. Komplexität von Schadensereignissen
Zwingt alle betroffene Unternehmen zu einer konstruktiven Zusammenarbeit. Auf Grund des Sachverständigen, sowohl auf Seiten des Versicherungsnehmers als auch Versicherers, ist der Sachverständige in der Lage alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und in Zusammenarbeit mit den Kollegen der anderen Fachgruppen zu koordinieren. Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit stehen auch kompetente Partner / SV für die Bereiche Betriebsunterbrechung, Vorräte und Gebäude auf Empfehlung zu Verfügung.